Carl-Huter-Stiftung

Welt- und Menschenkenntnis nach Carl Huter

3H. Anwendung


1. Äusserer Rahmen

Die Anwendung erfolgt

  • durch eine qualifizierte Fachperson
  • vorzugsweise unter Anwesenheit der betreffenden Person und mit der Möglichkeit, dieser Person Fragen zu stellen und Informationen zu erhalten. Photographische Aufnahmen sind eine wertvolle Ergänzung. 
  • ausnahmsweise aufgrund von Bildern. Es müssen mehrere Bilder vorliegen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden sind. 


2. Anwendungsbereiche

In allen Situationen, wo eine nähere Kenntnis der Eigenschaften einer Person erwünscht, sinnvoll oder erforderlich ist. Die nachstehende Aufzählung beschränkt sich auf die häufigsten Situationen.

2.1 Im rein privaten Bereich, auf Wunsch der eigenen Person

  • Eine Aussensicht erhalten: Was sind meine Stärken, meine Schwächen? Wie soll ich mich weiterentwickeln?
  • Wie ist mein Charakter?
  • Wie werde ich von anderen wahrgenommen? Wie kann ich mein Verhalten gegenüber den Mitmenschen verbessern?
  • Welchen Beruf soll ich wählen? Wie soll ich mich beruflich weiterentwickeln?
  • Gesundheit und Krankheit: Wie sieht mein gesundheitliches Profil aus? Wenn ich krank bin: Wie kann ich gesund werden?
  • Partnerwahl: Wie passt mein Partner zu mir? Wie kann sich meine Partnerschaft weiterentwickeln?
  • Kinder resp. Familie: Was sind die besonderen Eigenschaften meines Kindes / meiner Kinder? Wie vertragen sie sich? Worauf ist zu achten?
  • Schule: Wie sind Schulschwierigkeiten zu erklären, z.B. innerhalb der Klasse, mit den Lehrpersonen? Wie sind Lernschwierigkeiten zu erklären und zu beheben?

2.2 Im beruflichen Bereich, auf Wunsch des Arbeitgebers (1)

  • Bei personellen Entscheidungen, die für das Unternehmen eine grosse Tragweite haben. (2)
  • Jedes Unternehmen sollte regelmässig prüfen, ob die Stellen, die für das Unternehmen eine ganz besondere Bedeutung haben, optimal besetzt sind. - Es gilt zu beachten: Das Stellenprofil ändert sich und jeder Mensch verändert sich. 

(1) Privater Arbeitgeber oder öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber

(2) Bei solchen Entscheidungen muss nicht nur die Person selbst, die eine neue Aufgabe erhält, betrachtet werden sondern auch die Personen in ihrem Umfeld. Es muss geprüft werden, ob die Menschen in ihrem Grundwesen, in ihrem Charakter, etc. zueinanderpassen. Die Hutersche Psycho-Physiognomik vermag zur Beantwortung dieser Frage beizutragen.

2.3 Weitere Anwendungsbereiche - z.B.

  • Auf Wunsch eines Gerichts: Wenn die Eigenschaften einer Person einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben.
  • Im medizinischen Bereich: In jenen Fällen, wo der Arzt die Einschätzung einer Fachperson wünscht oder benötigt.


3. Die Vorzüge der Huterschen Psycho-Physiognomik

1. Die Hutersche Psycho-Physiognomik beschreibt den Menschen in einer sehr differenzierten Weise

  • nach Körperbau, Temperament, Geschlecht und Impuls;
  • nach Erscheinungsbild von Mund, Nase, Auge, Stirn; nach der Bildung der weiteren Kopf-Partien; nach dem Erscheinungsbild von Hals und Nacken und nach dem Gesamtausdruck, sogenannte konstante Ausdrucksmerkmale;
  • Mienen, Gesten, Sprechweise, Kleidung, Körperhaltung, etc., sogenannte veränderliche Ausdrucksmerkmale.

Auf diese Weise wird die Beschreibung nachvollziehbar und überprüfbar. Sie erweist sich als hilfreicher als Erkenntnisse, die mittels einem Test gewonnen werden oder auf der subjektiven Einschätzung einer Dritt- resp. Fachperson beruhen.

2. Die Hutersche Psycho-Physiognomik

  • erlaubt es, das körperliche, seelische und geistige Profil (Ist-Zustand) und Potential (mögliche Veränderungen) deutlich zu erkennen. - Vermutlich deutlicher und einfacher als mit anderen Mitteln und Instrumenten möglich ist. 
  • ist das beste und einfachste Mittel, um sich und andere richtig einzuschätzen.
  • erlaubt es, die Lebensverhältnisse des einzelnen Menschen und aller Menschen zu verbessern, und zwar dauerhaft.


4. Schlussbemerkungen

Die psycho-physiognomische Beschreibung des einzelnen Menschen besteht in textlicher Hinsicht aus wenigstens den folgenden Teilen:

  • Ausgangslage: Grunddaten der Person. Wer ist Auftraggeber? Was sind die Fragestellungen und Erwartungen?
  • Aussage über die typologischen Merkmale: mindestens eine Aussage über das Naturell, d.h. den Körperbau-Typ.
  • Aussage über die wichtigsten Eigenschaften: 12 bis 20 charakteristische Merkmale über Körper, Seele, Geist, Stärken, Schwächen, Vorzüge, besondere Fähigkeiten, etc.
  • Antworten auf die Fragestellungen und die Erwartungen.
  • Schlussbemerkungen: Empfehlungen und Hinweise.

Die Beschreibung soll möglichst kurz und verständlich sein und alles, was wichtig und charakteristisch ist, enthalten. Sie sollte nicht kürzer als 3 und nicht länger als 5 Seiten A4 sein.

Eine geübte Fachperson erkennt rasch, welche Merkmale für die betreffende Person, bei gegebener Fragestellung, wesentlich und charakteristisch sind.

Wenn eine Person besonders hohe charakterliche, menschliche, berufliche, etc. Anforderungen erfüllen sollte, sollte stets eine Begutachtung mittels der Huterschen Psycho-Physiognomik erfolgen. Beispiele: Wenn ein sehr hohes Mass an Verlässlichkeit, Loyalität, Treue resp. an Leistungsbereitschaft und Leistungsvermögen, resp. an Führungseigenschaften und Motivationsvermögen, etc. erforderlich ist.

Die Hutersche Menschenkenntnis führt zu Erkenntnissen über den einzelnen Menschen als auch über das Wesen "Mensch", die sich auf anderem Wege nicht oder kaum mit gleicher Deutlichkeit gewinnen lassen. 

Die anderen Diagnose-Instrumente, um Erkenntnisse über eine Person zu gewinnen, können weiterhin verwendet werden. Jedes Diagnose-Instrumente sollte hat gewissen Schwächen und gewisse Stärken. Dies soll bei der Anwendung eines Diagnose-Instruments stets beachtet werden.

Der Einsatz eines Diagnose-Instruments, namentlich der Huterschen Psycho-Physiognomik ist auch aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Diplome beschränken sich meist auf rein schulische Leistungen und auf die Leistungen zu einem Zeitpunkt, der meist bereits einige Jahre zurückliegt.
  • Arbeitszeugnisse müssen aus rechtlichen Gründen wohlwollend abgefasst sein. Sie sind meist einige Jahre alt und enthalten die Veränderungen, die seither eingetreten sind, nicht.
  • Auskünfte von Drittpersonen sind meist nicht objektiv genug, z.B. bewusst wohlwollend, beziehen sich auf andere Arbeits- resp. Lebenssituationen, stammen nicht von einer Person, welche für die Erteilung solcher Auskünfte entsprechend qualifiziert ist und sie nach fachmännischen Grundsätzen ausarbeitet.


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