Carl-Huter-Stiftung

Welt- und Menschenkenntnis nach Carl Huter

12F. Deutschland, 1919-1945



1. Überblick

Der NS-Staat verübte Unrecht gegenüber mehreren Fachpersonen der Huterschen Lehren:

  • Otto Malig: Vernichtung von Verlag, Archiv und der Büroeinrichtung; Berufsverbot; 18 Monate Gefängnis, vom April 1934 bis Oktober 1935.
  • Amandus Kupfer: Vernichtung des gesamten Verlags; faktisches Berufsverbot.
  • Carl Welkisch: Beschlagnahmung von Hab und Gut; 10 Monate im Gefängnis, Dezember 1934 bis Oktober 1935.
  • Kurt Wagner: Vernichtung von Verlag und Archiv; Ermordung infolge jüdischer Abstammung.


2. NS-Rassenlehre

  • Der junge Philologe Hans F. K. Günther (1891 - 1968), *) schreibt im Auftrag des völkischen Verlegers Julius Friedrich Lehmann in den Jahren 1920 bis 1922 sein populäres Hauptwerk "Rassenkunde des deutschen Volkes".
    *) Der Name wurde von Günther stets in dieser Form verwendet, F steht für Friedrich, K steht für Karl.
  • Günther ist zur damaligen Zeit als politischer Schriftsteller tätig. In seinen Studienjahren besuchte er nebst sprachwissenschaftlichen Vorlesungen auch Vorlesungen in Anthropologie, Biologie, Medizin und Soziologie, u.a. bei Prof. Eugen Fischer (1874 - 1967), einem späteren NS-Rassenhygieniker. 
  • 1930 wird Günther Professor für Rassenkunde und Völkerbiologie in Jena, das bald zum Zentrum der NS-Rassenkunde wurde mit 4 Professuren. Wenige Jahre später wechselt er nach Berlin und 1940 nach Freiburg i.Br. als Professor und Institutsdirektor. Diese berufliche Tätigkeit endet 1945 mit der Entlassung. Danach folgen mehrere Gerichtsverfahren, verteilt über mehrere Jahre. Er wird als Mitläufer eingestuft. 
  • Günther gilt als der bekannteste NS-Rassentheoretiker und seine Bücher fanden grosse Verbreitung, auch in Kurz- und Volksausgaben. 


Die Ansichten Huters unterscheiden sich fundamental von den Ansichten Günthers, in jeder Hinsicht, auch hinsichtlich einer Wertung: 

a. Huter lehnt jede Diskriminierung infolge der Rasse lehnt Huter und er begründet, weshalb eine Diskriminierung ungerecht wäre. Er hat sich mehrfach in dieser Weise in Wort und Schrift geäussert.

b. Für weitere Einzelheiten über die Huterschen Ansichten siehe: 


 

3. Fachpersonen der Huterschen Lehren, denen der NS-Staat Unrecht zugefügt hat


3.1 Otto Malig

  • geb. am 21. August 1900 in Brande, Kreis Falkenberg, Oberschlesien;
  • gest. am 12. Februar 2003 in Sulzbach am Kocher, Baden-Württemberg;
  • ausgebildeter Förster; dann Weiterbildung als Psychologe.
  • Seit 1928 war er Mitarbeiter der Firma Noodt in Naumburg/Saale. Diese Firma bot psychologische und graphologische Beratung an. Maligs Arbeitsgebiet war die Hutersche Psycho-Physiognomik: Gutachten, Vorträge, schriftstellerische und verlegerische Tätigkeit.
    Walter Noodt hat in Naumburg und Umgebung mehrere Huter-Vereine begründet und interessierte Personen zu Psycho-Physiognomen und Referenten ausgebildet. Gerda Noodt betrieb um 1960 den "Typenverlag". Vermutlich war sie die Tochter von Walter Noodt. Sie verlegte u.a. Otto Malig: Der erfolgreiche Menschenkenner, 1963, Sulzbach a. Kocher.
  • Das Bild zeigt Otto Malig um das Jahr 1930. Das Bild ist entnommen aus Otto Malig: Die Grundnaturelle. Naumburg/Saale, 1930. - Das linke Ohr ist infolge einer Verletzung verändert. 

Otto Malig schrieb mit seiner Hand unter das Bild: 

Carl Huters Menschenkenntnis 
bringt Klarheit und Aufstieg.
Otto Malig.


3.1.1 Gerichtsverfahren im Jahre 1934

Die Unterstreichungen stammen von Otto Malig

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  • Im Dezember-Heft 1932 hat Otto Malig in seiner neu gegründeten Zeitschrift "Der Scheinwerfer" eine Charakterbeschreibung über die Person A.H. veröffentlicht.
  • Seine Zeitschrift ist mit Verfügung des Oberpräsidenten von Magdeburg vom 5. April 1933 für eine Dauer von 6 Monaten verboten worden. Die von Otto Malig erhobene Beschwerde wurde am 20. April 1933 zurückgewiesen. 
  • Trotz diesem Verbot versandte Otto Malig dieses Heft Ende April und anfangs Mai 1933 an ca. 9 Personen. Das wurde von der Polizei resp. der Gestapo bemerkt. Diese (Wider-)Handlung führte zum Gerichtsverfahren. 
  • Die Grosse Strafkammer des Landgerichts Naumburg (Sachsen-Anhalt) schreibt in ihrem Urteil vom 7. Februar 1934, nach der einleitenden Floskel "Im Namen des Volkes!":

    "In dieser Nummer werden dem Herrn Reichskanzler unter anderem nachgesagt:

    - Mangel an Würde und Reife; 
    - Verweichlichung, vielleicht zu üppige Lebensweise;
    - der Wille etwas zu scheinen, ohne es zu sein;
    - lächerliches Tänzeln;
    - anmassende Überheblichkeit, Grössenwahn."

    "... dass in dieser Nummer sehr überhebliche, anmassende und gehässige Anwürfe gegen den Reichskanzler Adolf Hitler enthalten waren. Daran kann ... kein Zweifel bestehen."

    "Der Angeklagte hat, statt über seine Tat Reue zu empfinden, noch zu behaupten gewagt, er habe bei der Verfassung und Verbreitung seiner Schmähbriefe gemeint, der Wissenschaft der Charakterbeurteilung zu dienen und dabei lediglich Deutschlands Wohl im Auge gehabt. Bei diesem Verhalten schien eine erhebliche Strafe angemessen, auch wenn seine persönliche Überspanntheit und Eitelkeit mildernd berücksichtigt werden."
  • Das Gericht verurteilte Otto Malig wegen
    a. Verstosses gegen die Verbots-Verfügung - § 18 der Verordnung vom 4. Februar 1933 stellt die Verbreitung einer verbotenen Zeitschrift unter Strafe;
    b. wegen Verstosses gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 21. März 1933 infolge "Verächtlichmachung der Regierung durch heimtückische Angriffe".
  • Das erstinstanzliche Urteil der Grossen Strafkammer Naumburg wurde vom 6. Strafsenat des Reichsgerichts am 20. April 1934 bestätigt, namentlich auch die Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
  • Nach der Entlassung aus dem Gefängnis, 20. Oktober 1935, war Otto Malig über 3 Jahre lang arbeitslos. Ab 1939 betätigte er sich als Forstwart, zuerst beim Landesforstamt Stuttgart als Bezirksförster, wo nach Bekanntwerden seiner Gefängnisstrafe entlassen wurde, und ab 1940 auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik. Kurz nach Kriegsende wurden seine Ehefrau und die zwei kleinen Töchter von hier vertrieben.
  • Otto Malig wurde 1943 zum Wehrdienst einberufen und nach Russland geschickt. Er kam im Mai 1948 zurück, mehr als 5 Jahre später, nach 2 1/4 Jahren Kriegsdienst und nach 3 Jahren Kriegs-Gefangenschaft. Nach der Rückkehr war er erneut arbeitslos, rund 2 Jahre lang.
    Otto Malig vertritt die Ansicht, dass er im Jahre 1943 als damals 42-jähriger  Mann aufgrund seines Alters nicht zum Kriegsdienst eingezogen worden wäre, wenn die Verurteilung resp. die Gefängnisstrafe nicht gewesen wäre. 
  • Die beiden Strafurteile sind nach dem Kriege aufgehoben worden (siehe unten). Otto Malig wurde als politischer Gefangener anerkannt und erhielt eine Wiedergutmachungsbeihilfe von DM 5 pro Gefängnistag, total DM 2'700 (Beschluss im Jahre 1948; Berufung anfangs 1949 teilweise gutgeheissen). Für die in den Jahren 1935 bis 1939 erlittene Existenzentschädigung erhielt er im Jahre 1952 eine Wiedergutmachung von DM 2'010. 
.

Beschluss der I. Strafkammer des Landgerichts Heilbronn vom 5. Januar 1950 über die Aufhebung von zwei Strafurteilen während der NS-Zeit des Deutschen Reiches.


3.1.2 Was schrieb Otto Malig im Dezember 1932 in seiner Zeitschrift "Der Scheinwerfer"? 

Fachartikel von Otto Malig


Heft 1932 Nr. 1 war die Erstausgabe; Heft 1933 Nr. 2 die letzte Nummer. Danach wurde die Zeitschrift von den NS-Behörden verboten.

Nachstehend eine Abschrift von Fachartikeln, die in diesen vier Heften erschienen sind:


Zur letzten Datei: Unglaublich, mit welchem Tempo die NS-Regierung in den ersten Stunden und Tagen nach der Machtergreifung den Rechtsstaat ausser Kraft setzte und diktatorisch regierte!

Einblick in den Unrechtstaat 1934 


Gedanken der Carl-Huter-Stiftung zu diesem Dokument des Röhm-Putsches
geschrieben in der Woche vom Montag, 15. März 2021

1. Die deutsche Regierung erklärt Mord und Terror für notwendig und straffrei! Und nur gestützt auf den Willen von zwei seiner Mitglieder!

2. Weshalb haben weder deutsche Staatsbürger noch ausländische Regierungen energisch dagegen protestiert und bemerkt, dass hier eine grosse Bedrohung besteht und dringend etwas getan werden muss?

3. Erst nachdem zwei sehr grosse und militärisch sehr starke Länder angegriffen worden sind, Russland am 22. Juni 1941 und die USA am 7. Dezember 1941, begann die Welt den NS-Staat mit Entschlossenheit militärisch zu bekämpfen. 

4. Die Hutersche Psycho-Physiognomik das einzige Instrument, um zu erklären, wie das alles möglich war! Dies galt damals und gilt auch heute noch.
a. Damals: Otto Malig hat den Beweis geliefert. Amandus Kuper kam zu ähnlichen Einschätzungen, aber in der Zeit ab 1934. In er hat seine Einschätzungen erst nach dem Krieg in voller Deutlichkeit veröffentlicht, siehe unten, Ziffer 3.2.
b. Heute: Bei Spiegel-TV heisst es (Video-Portrait über A.H.), auch heute lasse sich bei A. H. nichts erkennen, was als schuldmindernd betrachtet werden muss. Man liest zwischen den Zeilen: nicht einmal vermutungsweise lässt sich etwas erkennen! - Der gute Kenner der Huterschen Psycho-Physiognomik widerspricht und wird sich nicht beirren lassen.
c. Der Umstand, dass man die schuldmindernden Gründe auch heute noch nicht zu erkennen vermag, mag das in Ziffer 1 und 2 beklagte Verhalten ein wenig entschuldigen. Aber die Handlungen resp. die Untaten wurden begangen und hätten genügen müssen, um die Gefahr und den Handlungsbedarf zu erkennen.

Anmerkung:

5. Berta von Thurn sagte in den Nachkriegsjahren oft: "H. - sie sprach den Namen aus - konnte man nur mit Bomben besiegen." -
a. Man kann sagen, A.H. hat dies schon 1933 in anderen Worten auch gesagt: B
eim Einzug in die Reichskanzlei sagte er: "Lebend bringt mich hier niemand mehr heraus!"
b. Bei gleicher Gelegenheit sagte er: 
"Einen Trümmerhaufen habe ich übernommen!" - Was er dann hinterliess, war tatsächlich ein Trümmerhaufen. 
c. Auch diese Aussagen von Anfang 1933 und ebenso die im März 1933 einsetzenden Verhaftungen, Berufsverbote, Verfolgungen hätten gefährdete Menschen und andere Staaten zum Handeln veranlassen sollen. 
d. Irma Fleischhacker (1891-1980), die Mitarbeiterin von Carl Huter in Leipzig von 1909 bis 1911, hat Deutschland im Dezember 1913 verlassen. Sie hatte direkt von Carl Huter Kenntnis, dass Preussen resp. Deutschland grosse Kriege und Zerstörungen bevorstehen. Aber auch Otto Malig und die nachstehend genannten drei Personen hatten diese Kenntnisse, die man in den Schriften von Carl Huter findet.
e. Otto Malig scheint sich nie mit dem Gedanken befasst zu haben, Deutschland zu verlassen.


3.2 Amandus Kupfer (AmK)

geb. am 3.4.1879; gest. am 20.3.1952

3.2.1 Die unmittelbaren Eingriffe und die Wiedergutmachung

Einblicke in die Zensur und den Terror des NS-Staates
Aus "Der gute Menschenkenner", 1979. Artikel von Siegfried Kupfer: Amandus Kupfer - Zu seinem 100. Geburtstag am 3. April 1979. 


Einblicke in die Zensur und den Terror des NS-Staates

Aus "Der gute Menschenkenner", 1979. Artikel von Siegfried Kupfer: Amandus Kupfer - Zu seinem 100. Geburtstag am 3. April 1979. 
Der Text geht auf S. 43 wie folgt weiter: können. Ich dachte gar nicht daran, mich bei Verbrechern in Berlin zu beschweren." 

Am. K. beschrieb die staatlichen Übergriffe auf seine Person und sein Unternehmen in einer Chronologie vom 10. Oktober 1949 u.a. in folgender Weise:

  • Im Jahre 1937 befasste sich die Goebbels-Zeitung "Der Angriff" auf einer ganzen Seite mit Amandus Kupfer und schrieb in grossen Buchstaben: Amandus schweig!
  • Anfang 1940 liess ich die Broschüre "Carl Huter: Die neue Weltanschauung" nachdrucken. Ich versandte das Werk an 400 Freunde und Interessenten. Damit wollte ich deutlich machen, woran ich mich orientiere. Kaum war dies geschehen, erschienen zwei Gendarmen. Sie  beschlagnahmten die Broschüre und nahmen die Restauflage mit. Dennoch erhielt ich am 10. Juni 1941 ich. aus dem Reichssicherheitsamt Berlin die Aufforderung, ein Exemplar der 1. Auflage dieses Werkes nach Berlin zu senden.
  • Am 9. Juni 1941 durchsuchten 4 Gestapo-Beamte das Haus, verschlossen und versiegelten die Arbeitsräume. Die Gestapo-Beamten nahmen mich mit. Dort musste ich am Schluss in einem Protokoll bestätigen, dass mir persönlich nichts geschehen sei. Sie sagten, sie würden mich entgegen den Anweisungen aus Berlin frei lassen, auf ihr eigenes Risiko hin. Ich flüchtete sofort zu einem befreundeten Pfarrer nach Castell, nahe Würzburg, 80 km von Nürnberg entfernt. 
  • Am 14. Juni 1941 war die Gestapo wieder im Haus und verlangte meine Rückkehr. Auf die Bitte von Berta von Thurn, die in grosser Sorge war, teilte ihr ein "Gestapo-SS-Mann" mit, Am.K. würde nicht verhaftet werden.
  • Am 16. Juni 1941 meldete ich mich bei der Gestapo. Ich erhielt Einsicht in ein Fernschreiben des RSHA, Berlin, das Befehle enthielt. Die Gestapo verbot mir jede weitere Tätigkeit. An diesem Tag wurde 7-mal ein Lastwagen beladen mit Büchern und Broschüren. Und mit meiner Hilfe und Arbeit bis zur Erschöpfung, bis acht Uhr abends, mussten mit einem Handwagen in einen grossen Schuppen im Vorderhaus transportiert werden.
  • Am 11. August 1942 ging die Vernichtung weiter. Die Gestapo-Beamten hatten den Lastwagen viel zu schwer beladen, weshalb er unterwegs Achsbruch erlitt. Die vorgesehenen weiteren Fahrten konnten nicht ausgeführt werden. Die Lagerräume wurden wieder verschlossen und versiegelt. Auch die Bücher, die bei der Buchbinderei lagen, wurden von der Gestapo vernichtet.
  • 8 Tage später traf ein Bombenangriff das Polizeipräsidium, wodurch es nicht zur Untersuchung der Bücher kam. Das war meine Rettung. 
  • Am 16. und 18. November 1943 holte die Gestapo den Rest der Bücher ab. Meine 32-jährige Lebensarbeit war vernichtet.

Am. K. hat sich um eine Wiedergutmachung bemüht. Das Landesentschädigungsamt entschied 1954, dass es aus formellen Gründen nicht möglich ist, auf den Antrag einzutreten.

Die Wiedergutmachungsbehörde III Ober- und Mittelfranken hat der Erbengemeinschaft Amandus Kupfer eine Wiedergutmachung in Höhe von DM 41'500 geleistet, im Jahre 1959, nach einem einjährigen Verfahren. Die rechtliche Grundlage war das Bundesrückerstattungsgesetz, das am 19. Juli 1957 in Kraft trat. 

Die staatlichen Bedrohungen, die Vernichtung seines Lebenswerks und die bescheidenen Einkommensverhältnisse haben die Gesundheit von Am.K. geschwächt. Die Familie Kupfer erhielt vor dem Krieg und in den Jahren danach durch Huter-Freunde vielfache Unterstützung, namentlich durch Huter-Freunde aus der Schweiz.

Die Wiedergutmachung wurde erstmals 1952 beantragt und nochmals im Jahre 1958, nach Inkrafttreten eines neuen Entschädigungs-Gesetzes. Sie wurde 1959 ausgerichtet. 


3.2.2 Psycho-physiognomische Texte und Broschüren von Amandus Kupfer

Am. K. hat die Person A.H. und Menschen, die zu dessen engsten Kreis gehörten, sehr genau analysiert. 

  • In den Jahren 1932 bis 1934 veröffentlichte er in der Zeitschrift "Der gute Menschenkenner" Texte über ausgewählte Führungspersonen der NS-Partei, die knappe charakterologische Feststellungen aufgrund der Huterschen Psycho-Physiognomik enthalten. Am.K. hat sich meist in einer verklausuliert-ironischer Weise ausgedrückt. Hätte er seine Einschätzung der NS-Personen offen und direkt mitgeteilt, hätte ihn dies in Gefahr bringen können, auch seine Familie, sein Lebenswerk und das von ihm behütete Hutersche Lebenswerk. Sein Verhalten erinnert in Schriftsteller und Philosophen in Deutschland und in Frankreich in früheren Jahrhunderten, die in Zeiten der Diktatur ihre Einschätzung über die herrschenden Personen z.B. mittels Fabeln mitgeteilt haben.
  • Erst um 1934 wurde ihm bewusst, dass eine dieser Personen als besonders raffiniert einzuschätzen ist, als Wolf im Schafspelz. Diese Erkenntnis floss in die Broschüre "Menschenkenntnis - Das Buch von 1941", ein, geschrieben von 1941 bis 1943 und veröffentlicht 1948.
  • In den Jahren 1946 und 1947 veröffentlichte Am.K. weitere Texte über die damaligen Verhältnisse.


3.3 Carl Welkisch

geb. 1888 in Posen (heute polnisch), gest. am 1984 in Überlingen

Carl Welkisch war im Jahre 1912 bei Carl Huter in der Ausbildung als Helioda-Therapeut.

Zitat aus dem Buch: Carl Welkisch, 1888 - 1984. Überlingen 2020:

  • Nach der Machtergreifung Hitlers wurde die Gestapo auf Carl Welkisch aufmerksam. 
  • Er wurde überwacht und schliesslich verhaftet, da er nach innerem Erleben Hitlers über dessen Geist und Absichten wenig Schmeichelhaftes geäussert hatte. 
  • Schon aufgrund seines körperlichen Hellfühlvermögens wurde die Einzelhaft als persönlicher Gefangener Himmlers, vom 4. Dezember 1934 bis zum 14. Oktober 1935 zunächst im Breslauer Polizeigefängnis und dann im Konzentrationslager Columbiahaus Berlin, zu einer Quelle schwerer Leiden für Carl Welkisch.

Es ist unbekannt, ob er Anspruch auf eine Wiedergutmachung hatte, eine beantragt und erhalten hat. 

Carl Welkisch wurde 1947 aus Schlesien vertrieben. Er stammte aus Bromberg in Posen. Auch dieses Gebiet ist heute polnisch. 

Carl Welkisch hat in seinem autobiografischen Werk "Im Geistfeuer Gottes" über die Übergriffe, die er durch den NS-Staat erlitten, berichtet. Das Werk erschien 1952 in erster Auflage, 1979 in zweiter Auflage.



3.4 Kurt Wagner (1886-1942)

Kurt Wagner (1886-1942), ein Anhänger der Huterschen Lehren, wurde in der NS-Zeit deportiert und ermordet infolge seiner jüdischen Herkunft. Wagner hat sich rund 30 Jahre lang in verschiedener Weise für die Huter-Lehre eingesetzt, u.a. als Verleger von Huter-Schriften, als Referent und durch die praktische Anwendung bei ratsuchenden Personen. Für Carl Huter, seine Mitschüler und alle Huter-Freunde war seine Rassen-Zugehörigkeit nie ein Anlass, sich daran zu stossen. Der damalige Staat hat bekämpfte ihn wegen seiner Rasse und wegen seiner verlegerischen Tätigkeit. Er betrieb den Carl-Huter-Verlag, Althofnass bei Breslau. - Es ist im Moment unbekannt, ob er Carl Huter persönlich gekannt hat, z.B. durch Vorträge und Kurse.

Es ist unbekannt, ob seine Hinterbliebenen Anspruch auf eine Wiedergutmachung gehabt haben, ob sie eine solche beantragt und erhalten haben. 


3.5 Lucia Huter (1900-1940)
Sie ist die Tochter die von Carl Huter. Sie wurde in der NS-Zeit umgebracht ("unwertes Leben"; Befreiung des Staates von Lasten). 



4. Antisemitismus, etc. - Historisches

  • In Deutschland gab es seit mehreren hundert Jahren immer wieder antisemitische und rassistische Äusserungen und Aktivitäten.
  • Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in Europa zwei neue geistige Strömungen:
    a. Der Materialismus - ausgehend von Ludwig Büchner und seinem Buch "Stoff und Kraft", 1855, das innerhalb von 50 Jahren allein in deutscher Sprache 50 Auflagen erlebte.
    b. Der Sozialdarwinismus - ausgehend von um 1860 vorherrschenden Rassentheorien und den Schriften Darwins über die Abstammung der Lebewesen und des Menschen.
    Beide Lehren fanden in Europa und anderswo grosse Beachtung, besonders unter den Studenten und den dann daraus hervorgegangenen Ärzten, Naturwissenschaftlern und Juristen. Diese geistigen Strömungen waren in Deutschland besonders stark. -
    Die Lehren der christlichen Kirchen, z.B. die mosaischen 10 Gebote,  darunter das Gebot der Nächstenliebe und das Verbot andere Menschen zu töten, wurden bei ihren Anhängern nicht immer mit letzter Konsequenz beachtet. Es machte sich eine Abstumpfung breit. Im Human- und im tiermedizinischen Bereich kam es zu vielen Misshandlungen, besonders in Zusammenhang mit angeblichen Forschungen.
  • Bekannte deutsche Antisemiten der damaligen Zeit waren Adolf Stöcker (1835 - 1909), Hofprediger am Hofe Wilhelms II ("Deutschland über alles") und Heinrich von Treitschke (1834 - 1896), Historiker und Publizist ("Die Juden sind unser Unglück!"). Die Sozialdarwinismus hatte seine bekanntesten Vertreter im englischen Sprachraum.
  • In den 1920er Jahren traten in Deutschland die Anführer der NS-Partei in Erscheinung: ihre Reden waren hasserfüllt, aufwiegelnd, antisemitisch, etc. und man schritt zu wenig energisch dagegen ein. *) Als sie einmal die staatliche Macht errungen hatten, kam es sofort zu den bekannten Verbrechen gegen Menschen, gegen die Menschlichkeit und gegen andere Länder und Völker.
    *) Es gilt zu beachten: das obgenannte Umfeld, bestehend aus Materialismus, Sozialdarwinismus, die inzwischen entstandene NS-Rassenlehre und weitverbreitete Charaktereigenschaften im deutschen Volk, z.B. Neid und Beeinflussbarkeit, etc. Näheres auf Anfrage.
  • Bemerkenswert ist: A.H. war in jungen als Kunstmaler tätig. Auf seinen Bildern sieht man keine Menschen, nur grosse Häuserfronten von repräsentativen Gebäuden, grosse Plätze und Strassen. Nur die Bauwerke übten einen Eindruck auf den Maler aus. Es zeigt sich darin eine Störung in seinen Wahrnehmungen, in seinem Fühlen und Denken, in seiner Seele und in seinem Geist. Es ist nicht verwunderlich, dass er das Glück und das Leben vieler Millionen Menschen leichtfertig aufs Spiel setzte und dieses zerstörte.


5. Führungspersonen - kurze Anmerkung

  • Die Betrachtung der NS-Führungspersonen mit den Mitteln der Huterschen Psycho-Physiognomik ergibt ein klares, unzweifelhaftes Ergebnis: Diese Personen dürfen niemals Macht und Einfluss erhalten. 
  • Jede Fachperson auf dem Gebiete der Huterschen Psycho-Physiognomik wird zu diesem Ergebnis gelangen. Die Hutersche Psycho-Physiognomik erlaubt es, Menschen, die eine Gefahr für Frieden, Freiheit und Glück eines Volkes sind, zuverlässig zu erkennen. Nähere Einzelheiten findet man in den Schriften von Carl Huter.


History

  • Diese Seite wurde am 24. April 2018 erstellt und ist seither abrufbar.
  • Sie wurde vom 26. April bis 1. Mai 2018 und am 4. September 2018 überarbeitet.
  • Sie wurde am 8. Mai und am 9. Mai 2019 mit einem Bild von Otto Malig und mit vielen Informationen über die Gerichtsverfahren ergänzt.
  • Die letzte Prüfung und Ergänzung erfolgte am 21. Mai 2019, vom 30. Dezember 2020 bis zum 2. Januar 2021, vom 26. bis 27. Januar 2021, vom 5. bis 17. März 2021, am 15. August 2021, am 27. und 28. November 2022, vom 2. bis 5. Dezember 2022 und am 19. August 2023.

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