12B. Organisation und Signet / Logo
Vorstand
- Die Mitglieder des Stiftungsrates bilden den Vorstand der Stiftung. Der Stiftungsrat besteht zurzeit aus 5 Mitgliedern.
- Der Stiftungsrat ist das Exekutiv- und Aufsichtsorgan der Stiftung. Er legt die Strategie fest, führt die Geschäfte der Stiftung und überwacht die Tätigkeiten.
- Die Arbeit des Stiftungsrat erfolgt ohne Entschädigung, weder für die geleistete Arbeit noch für entstandene Unkosten.
- Die Stiftung besitzt zurzeit keine weiteren Organe.
Staatliche Aufsicht
- Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht nimmt jährlich Einsicht in den Tätigkeitsbericht des Stiftungsrats und die Jahresrechnung der Stiftung.
Signet / Logo
Das Quadrat symbolisiert die Harmonie. - Auch die drei Quadrate gleichzeitig.
Die Farben symbolisieren:
- tiefblau: Der Glaube an das Gute in der Welt;
- hellorange: Der Kampf für den Fortschritt und die Verwirklichung der idealen Bestrebungen;
- hellgrau: Der normale Alltag, der bei vielen Menschen aus Erwerbsarbeit, Einsatz für seine Angehörigen und für die Gemeinschaft zur Verfügung besteht. Oft gibt es eine gewisse Monotonie, da sich vieles wiederholt, und besteht eine gewisse Pflicht, diese Tätigkeiten auszuführen und in einer genau vorgegeben Art und Weise. Der Freiraum für Kreativität und Selbstverwirklichung ist eher klein. Man spricht auch vom "grauen Alltag".