Carl-Huter-Stiftung

Welt- und Menschenkenntnis nach Carl Huter

3G3. Psycho-physiognomische Beschreibung


1. Schriftlicher Bericht
Gleichwertige Bezeichnungen des schriftlichen Berichts sind (Charakter-) Gutachten, (psychologischer) Untersuchungsbericht, (Charakter-)Analyse und ähnliche Bezeichnungen

Wird die psycho-physiognomische Beschreibung des einzelnen Menschen in der Form eines schriftlichen Berichts erstellt, besteht dieser aus wenigstens den folgenden Teilen:

  • Ausgangslage: Grunddaten der Person. Wer ist Auftraggeber? Was sind die Fragestellungen und Erwartungen? Worauf beruht der Bericht -auf Besprechungen, auf Bildern, etc.; mit genügender Nachvollziehbarkeit darlegen.
  • Grunddaten der Person; Hinweise auf Besonderheiten dieser Person;
  • Aussage über die typologischen Merkmale: mindestens eine Aussage über das Naturell, d.h. den Körperbau-Typ.
  • Aussage über die wichtigsten Eigenschaften: 12 bis 20 charakteristische Merkmale über Körper, Seele, Geist, Stärken, Schwächen, Vorzüge, besondere Fähigkeiten, etc.
  • Empfehlungen - aufgrund der Feststellungen, evtl. unter Einbezug der Fragestellungen.
  • Antworten auf die Fragestellungen
  • Schlussbemerkungen: Wie geht es nun weiter? Wann sollte die nächste Beschreibung erfolgen? 
  • Anhang: Bilder der beschriebenen Person. - Die Bilder, die vorgelegt worden sind resp. die Bilder, die man bei der Präsenz-Untersuchung gemacht hat, sofern die Person zu einer Untersuchung erschienen ist. Oder eine Kombination davon.

Wie könnte ein solcher Bericht aussehen?


2. Praktische Durchführung - beachtenswerte Punkte

  • Die selbständige psycho-physiognomische Begutachtung eines Menschen ist der qualifizierten Fachperson vorbehalten.
  • Die psycho-physiognomische Fachperson sollte wenn möglich mit der zu beratenden Person ein Gespräch führen und dabei versuchen, Angaben über ihre Biografie, über ihre heutige Situation, etc. zu erhalten. 
  • Die zu beschreibende Person sollte nicht nur anwesend sein, sondern es sollten auch gute Bilder vorliegen, evtl. mit näheren Angaben über die Entstehung. Bei jüngeren Personen aus den letzten Monaten und Jahren; bei älteren Personen aus den letzten Jahren und Jahrzehnten.
  • Durch das Gespräch erhält die psycho-physiognomische Fachperson weitere wichtige Einblicke in die Person, die sie mittels einer Fotografie nicht oder kaum erhalten würde. - Sie beobachtet die Mienen und Gesten, das Temperament, den Impuls, etc.
  • Man mag einwenden, dass die psycho-physiognomische Analyse durch die Auskünfte der zu beratenden Person beeinflusst werden könnte. - Es ist davon auszugehen, dass die Vorteile überwiegen, also die zu beratende Person am Ende eine Analyse erhält, die noch zutreffender ist und Empfehlungen enthält, die noch hilfreicher sind.

Weitere Empfehlungen:

  • Wenn die Person anhand von Bildern beschrieben wird und nicht anwesend ist: Die Beschreibung soll nur durchgeführt werden, wenn gute fotografische Bilder vorgelegt werden. Sie sollen an unterschiedlichen Tagen entstanden sein und mit Angaben über das Alter im Zeitpunkt der Aufnahme, über aussergewöhnliche Ereignisse bei der Aufnahme oder in den Stunden, Tagen, evtl. Wochen davor ergänzt werden.
  • Die begutachtende Person entscheidet unabhängig über die Einzelheiten der Ausführung, z.B. über die Besprechungstermine (Anzahl; Datum, Ort und Dauer); den Beizug einer zweiten Person zwecks Qualitätssicherung / Vier-Augen-Prinzip.
  • Die zu beschreibende Person soll ein kooperatives, loyales, interessiertes Verhalten zeigen.
  • Wenn nur eine kurze Beschreibung gewünscht wird, kann auf einige der obigen Punkte verzichtet werden. Dem Auftraggeber muss mitgeteilt werden, dass an diese kurze Beschreibung nur reduzierte Ansprüche gestellt werden dürfen.


3. Hinweise, Teil I

  • Jeder Mensch ist ein einzigartige Kombination aus Eigenschaften. Alle diese Eigenschaften verändern sich im Laufe der Zeit.
  • Diese individuelle Einzigartigkeit erfordert, dass der Bericht auf die Besonderheiten der Person Rücksicht nimmt, auch in formaler Hinsicht. Es ist aber sinnvoll, dass bei jeder Person eine Aussage über den Körperbau gemacht wird. Es wäre zu schematisch, wenn der Untersuchungsbericht bei jeder Person
    a. aus denselben Rubriken besteht
    b. sich grundsätzlich mit allen Arealen des Kopfes befasst.
  • Der Untersuchungsbericht soll sich auf das Wesentliche beziehen. Damit treten alle jene Eigenschaften, die für die betreffende Person besonders charakteristisch sind, viel deutlicher in Erscheinung. Der Bericht wird durch diese Beschränkung kürzer und besser verständlich. Diese Beschränkung ist lediglich als Grundsatz zu verstehen. Man kann bei jedem Gutachten einige wenige Mal davon abweichen.
  • Der Bericht soll nicht nur Feststellungen enthalten - über den Charakter, die Gesundheit, etc. - sondern es soll in einzelnen Fällen ersichtlich sein, welche Besonderheiten der Peripherie massgeblich ist, um auf die betreffende Eigenschaft zu schliessen. Es kann z.B. nur in einem Stichwort darauf hingewiesen werden, z.B. starker geistiger Impuls, siehe Nasenwurzel.
  • Der Bericht soll auch Feststellungen enthalten, die auf einer ganzheitlichen Einschätzung beruhen, die evtl. sogar eher mittels Intuition, die auf dem Verhalten der Person vor und während seiner persönlichen Anwesenheit beruhen.
  • Der Bericht soll kurz und leicht verständlich sein.
  • Jede Fachperson muss in jedem einzelnen Fall prüfen, ob sie eine Einschätzung überhaupt abgeben kann und auch will. Es stellen sich z.B. folgende Fragen:
    a. Sind die Bilder in Bezug auf Anzahl und Qualität gut genug? Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn der Bericht einzig auf Bildern beruht.
    b. Verhält sich die Person beim Beratungsgespräch in einer Weise, die man als ungewöhnlich, als merkwürdig, etc. bezeichnen müsste?
    c. Besteht eine grosse Antipathie zwischen den beiden Personen, einseitig oder beidseitig? Soll man deshalb davon absehen, eine Auskunft zu erteilen oder nur eine kurze Auskunft erteilen? In solchen Fällen gilt es, die Person darüber zu informieren. Siehe auch Ziffer 5, unten.
    d. Die Fachperson soll sich nur dann als Fachperson betätigen, wenn sie sich gesund, frei, unvoreingenommen, etc. fühlt. Sie muss in der Lage sein, solche Einschätzungen vorzunehmen
    .

Die Carl-Huter-Stiftung wird bis spätestens Ende 2025 eine Arbeitshilfe ausarbeiten. Sie soll es dem beratenden Psycho-Physiognomen erleichtern, einen Untersuchungsbericht zu erstellen, der diese Anforderungen erfüllt.


4. Hinweise, Teil II

Eine Fachperson muss in der Lage sein, rasch zu erkennen, welche Merkmale für die betreffende Person, bei gegebener Fragestellung, wesentlich und charakteristisch sind.

Wenn eine Person besonders hohe charakterliche, menschliche, berufliche, etc. Anforderungen erfüllen sollte, sollte stets eine Begutachtung mittels der Huterschen Psycho-Physiognomik erfolgen. Beispiele: Wenn ein sehr hohes Mass an Verlässlichkeit, Loyalität, Treue resp. an Leistungsbereitschaft und Leistungsvermögen, resp. an Führungseigenschaften und Motivationsvermögen, etc. erforderlich ist.

Die Hutersche Menschenkenntnis führt zu Erkenntnissen über den einzelnen Menschen als auch über das Wesen "Mensch", die sich auf anderem Wege nicht oder kaum mit gleicher Deutlichkeit gewinnen lassen.

Die anderen Diagnose-Instrumente, um Erkenntnisse über eine Person zu gewinnen, können weiterhin verwendet werden. Jedes Diagnose-Instrumente hat gewisse Schwächen und gewisse Stärken. Dies soll bei der Anwendung eines Diagnose-Instruments stets beachtet werden.

Der Einsatz eines Diagnose-Instruments, namentlich der Huterschen Psycho-Physiognomik, ist oft aus folgenden Gründen zweckmässig:

  • Diplome beschränken sich meist auf rein schulische Leistungen und auf die Leistungen zu einem Zeitpunkt, der meist bereits einige Jahre zurückliegt.
  • Arbeitszeugnisse müssen aus rechtlichen Gründen wohlwollend abgefasst sein. Sie sind meist einige Jahre alt und enthalten die Veränderungen, die seither eingetreten sind, nicht.
  • Auskünfte von Drittpersonen sind meist nicht objektiv genug, z.B. bewusst wohlwollend, beziehen sich auf andere Arbeits- resp. Lebenssituationen, stammen nicht von einer Person, welche für die Erteilung solcher Auskünfte entsprechend qualifiziert ist und sie nach fachmännischen Grundsätzen ausarbeitet.

Schliesslich ist es möglich, weitere Diagnose-Instrumente zu verwenden. Es sollte sich um bewährte Instrumente handeln und ihre Stärken und Schwächen, etc. sollten bekannt sein und beachtet werden. Es ist dann die Aufgabe der psycho-physiognomischen Fachperson, wie die Ergebnisse miteinander kombiniert werden, in Übereinstimmung gebracht werden, etc.


5. Anforderungen an die psycho-physiognomische Fachperson

Jede Fachperson muss sich stets Rechenschaft geben, ob sie ihre Tätigkeit in einwandfreier Weise ausübt.

Sie muss im Einzelfall prüfen, ob es im konkreten Fall Gründe gibt, den Auftrag nicht auszuführen, also abzulehnen und / oder die auftraggebende Person zu informieren, dass solche Gründe vorliegen könnten.

Solche Gründe könnten sein:
a. Eine erhebliche Antipathie zur Person, die beschrieben werden soll;
b. Eine zu grosse Distanz zu den Fragen, die zu beantworten sind.

Auf nähere Ausführungen soll hier verzichtet werden:
a. Diese Themen sind im Rahmen einer Ausbildung von Fachpersonen näher zu behandeln.
b. Die Organe eines noch zu schaffenden Berufsverbandes haben darüber entsprechende Empfehlungen und Vorschriften zu erlassen.

Anmerkung

Der Zweck eines Berufsverbandes liegt darin
a. Verbindliche Empfehlungen zu schaffen, die das Mitglied bei der Ausübung seiner Tätigkeit beachten muss, zu erlassen;
b. Vorschriften zur regelmässigen fachlichen Weiterbildung zu erlassen;
c. Organe, welche die Einhaltung von a. und b. überwachen und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen ergreifen, zu schaffen.


6. Ist die psycho-physiognomische Beschreibung eine Wertung? Und objektiv? Und unvoreingenommen?

Die psycho-physiognomische Beschreibung einer Person lässt sich einerseits verstehen als die Erhebung des Status, die möglichst objektiv und unvoreingenommen erfolgt.

Die psycho-physiognomische Beschreibung ist vergleichbar mit der Selbstbeschreibung einer Person, die manche Arbeitgeber von einer Person verlangen, die sich um eine Stelle bewirbt.

  • Hier geht es vordergründig darum, seine beruflichen Qualitäten in Erinnerung zu rufen. Oft fragt der Arbeitgeber auch nach Schwächen, nach Mängeln.
  • Zusammen mit weiteren Informationen erstellt dann der Arbeitgeber einen Status, der meist sowohl die Vorzüge als auch die möglichen oder tatsächlichen Schwächen der sich bewerbenden Person enthält.

 Hinweis: Auch Unternehmen werden beschrieben und auch hier wird versucht, dies möglichst objektiv und unvoreingenommen zu tun. Man kann ein Unternehmen beschreiben aufgrund

  • des Profils des Unternehmens: In welchen Sparten ist das Unternehmen tätig? Wo ist es markführend, besonders profitabel, etc.? Hier betrachtet man das Unternehmen in den letzten Monaten und Jahren.
  • der Bilanz des Unternehmens. - Diese Bilanz wird anhand von vorgegebenen Bewertungsgrundsätzen auf einen bestimmten Stichtag erstellt.

Solche Beschreibungen lassen sich, trotz dem Bemühen um Objektivität und trotz der Orientierung an objektiven Bewertungskriterien stets auch als eine wertende Beschreibung des Unternehmens verstehen.

Fazit I: Ist eine psycho-physiognomische Beschreibung wertfrei, ohne jegliche Bewertung? - Ja und nein. - Wenn die psycho-physiognomische Prüfung zeigt, dass die Person z. B. mit grosser Sicherheit eine schwache Herzkraft besitzt, kann man das als Ergebnis und als Tatsache anschauen, zugleich aber auch als eine Wertung.

Fazit II:  Kann eine psycho-physiognomische Beschreibung objektiv und unvoreingenommen erfolgen?

  • Nein, denn kein Mensch ist vollkommen objektiv und unvoreingenommen. - Es ist eine dauernde Verpflichtung jeder Fachperson, eine Beschreibung zu erstellen, die "möglichst" objektiv und unvoreingenommen ist. Und es ist davon auszugehen, dass es Fachpersonen gibt resp. geben wird, welche diese Ansprüche erfüllen.
  • Wer eine möglichst objektive Beschreibung wünscht - von sich oder einer Drittperson - muss sich an mehrere Fachpersonen der Huterschen Psycho-Physiognomik wenden, z.B. zwei oder drei, und bei jeder von ihnen eine psycho-physiognomische Beschreibung erstellen lassen. Der Auftraggeber muss darauf achten, dass diese Fachpersonen
    a. unabhängig voneinander tätig sind;
    b. keine Kenntnis davon haben, dass frühere Beschreibungen existieren und keine Kenntnis davon haben, dass in naher Zukunft weitere Beschreibungen erstellt werden sollen, etc.
    c. sich vorgängig verpflichten, die Beschreibung objektiv, unvoreingenommen und unabhängig von irgendwelchen Einflüssen zu erstellen und nach Durchführung der Beschreibung bestätigen, diese Grundsätze eingehalten zu haben.



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Diese Seite wurde am 31. Januar 2021 erstellt. Sie wird regelmässig geprüft. Änderungen erfolgten am 1. Februar 2022, vom 2. bis 13. Juli 2021, vom 13. bis 15. Mai 2024, am 16. Juli 2024 und vom 18. bis 23. Dezember 2024.

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